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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kindsberg GmbH – Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen uns, der
Kindsberg GmbH, An der RaumFabrik 34, 76227 Karlsruhe; vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Philipp Mack; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 759229; Telefon: +49 163 784 432 3; E-Mail: manuel.mack@kindsberg.com; Website: www.kindsberg.com (im Folgenden: Kindsberg)
und Ihnen als unserem Kunden. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern nach § 14 BGB oder Kaufleuten nach dem Handelsgesetzbuch.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung und diesen AGB. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der individuellen Leistungsbeschreibung diesen AGB vor.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, abrufbar unter www.kindsberg.com/agb.
(4) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB oder Kaufleuten nach dem Handelsgesetzbuch und somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
(1) Kindsberg schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern nach § 14 BGB oder Kaufleuten nach dem Handelsgesetzbuch. Unsere Leistungen richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(2) Die Präsentation und Bewerbung unserer Leistungen auf unserer Online-Präsenz stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(3) Mit der Übermittlung einer Beauftragung – etwa durch Annahme einer von uns übermittelten Leistungsbeschreibung – geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot ab, das auf die Annahme durch Kindsberg gerichtet ist.
(4) Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beauftragung unverzüglich in Textform (E-Mail genügt). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar, es sei denn, die Annahme wird darin ausdrücklich erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Kindsberg Ihre Beauftragung durch eine Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
3. Gegenstand des Vertrages und Leistungsumfang
(1) Kindsberg erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich der digitalen Lead-Generierung und Kampagnenschaltung auf Online-Plattformen (insbesondere Meta, Google und LinkedIn) sowie – je nach vereinbartem Leistungsumfang – ergänzende Leistungen wie die telefonische Vorqualifizierung von Leads, Workshops und die Erstellung von Werbematerialien (z. B. Videoproduktionen), jeweils im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Kindsberg schuldet ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (insbesondere Planung, Aufbau und Steuerung von Werbekampagnen sowie die Generierung von Kontaktanfragen/Leads). Kindsberg schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl von Leads und keine Umsatz- oder Abschlussgarantie. Erfolgsabhängige Zusagen (insbesondere Garantien) bestehen nur, soweit sie ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbart sind; sie stehen unter den Voraussetzungen der Ziffer 6a.
(3) Die Qualität und Verwertung der generierten Leads sowie die Weiterbearbeitung und der Vertriebserfolg obliegen allein dem Kunden. Kindsberg ist an der nachgelagerten Vertriebsarbeit des Kunden nicht beteiligt.
(4) Kindsberg ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen heranzuziehen, sofern dies für die ordnungsgemäße Leistungserbringung zweckmäßig ist.
(5) Dem Kunden wird auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen erteilt.
(6) Ist in der Leistungsbeschreibung eine Videoproduktion (Videodreh) als Bestandteil des vereinbarten Pakets enthalten, wird diese einmalig zu Beginn der ursprünglichen Vertragslaufzeit erbracht. Bei einer automatischen Verlängerung des Vertrages besteht kein Anspruch auf eine erneute Videoproduktion, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Sämtliche Preisangaben sind verbindliche Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist – je nach Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung – als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilbeträgen zu leisten und wird mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig. Die Zahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang, zu leisten. Ist eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart, wird die Vergütung für den jeweiligen Verlängerungszeitraum zu dessen Beginn fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder per SEPA-Basislastschrift, sofern uns der Kunde ein entsprechendes Mandat erteilt hat.
(4) Für den Fall, dass vereinbarte SEPA-Lastschriften nicht ausgeführt werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen sowie die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu tragen.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges ist Kindsberg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
5. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die zwischen den Parteien individuell vereinbarte Laufzeit geschlossen. Übliche Laufzeiten betragen 3, 6 oder 12 Monate.
(2) Sofern in der Leistungsbeschreibung eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern in der Leistungsbeschreibung kein abweichender Verlängerungszeitraum bestimmt ist, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Ist keine automatische Verlängerung vereinbart, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug gerät.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Kindsberg alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge (z. B. zu Werbekonten, Webseiten, CRM-Systemen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt Kindsberg von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Rechtsverletzung frei.
(3) Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf eine unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Kindsberg.

6a. Erfolgsabhängige Zusagen (Garantien)
(1) Grundsatz. Erfolgsabhängige Zusagen (insbesondere Garantien) bestehen nur, soweit sie ausdrücklich in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbart sind. Sie stehen unter den Voraussetzungen dieser Ziffer. Ziffer 3 Abs. 2 bleibt im Übrigen unberührt.
(2) Mitwirkungspflichten des Kunden. Voraussetzung für erfolgsabhängige Zusagen ist, dass der Kunde folgende Pflichten erfüllt:
a) Erstkontakt zu jedem von Kindsberg übergebenen Lead innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe;
b) mindestens 7 Kontaktversuche pro Lead über mindestens zwei Kommunikationskanäle (z. B. Telefon, E-Mail, WhatsApp), jeweils dokumentiert im CRM-System;
c) Pflege des Lead-Status im CRM-System sowie Rückmeldung an Kindsberg innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe;
d) Teilnahme an den vereinbarten Abstimmungsterminen (Jour Fix);
e) Bereitstellung vertriebsfähiger Objektunterlagen (insbesondere Exposé, Preisliste, Reservierungsvereinbarung) vor Kampagnenstart.
(3) Rechtsfolge bei Pflichtverletzung. Verletzt der Kunde eine der Pflichten nach Abs. 2, entfallen sämtliche erfolgsabhängigen Zusagen aus der Leistungsbeschreibung. Der Vergütungsanspruch von Kindsberg bleibt hiervon unberührt.
(4) Definition des Garantiefalls. Als Reservierung im Sinne einer erfolgsabhängigen Zusage gilt der Abschluss einer schriftlichen Reservierungsvereinbarung zwischen dem Kunden bzw. dem Verkäufer und einem Interessenten. Maßgeblich ist das Datum der Reservierungsvereinbarung, nicht der Beurkundung. Die Reservierung wird angerechnet, wenn der Interessent auf einen von Kindsberg generierten oder qualifizierten Lead zurückgeht; dies gilt auch, wenn die Reservierung innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Leads erfolgt. Das maßgebliche Provisionsvolumen weist der Kunde auf Anfrage durch geeignete Unterlagen (insbesondere Reservierungsvereinbarung oder Kaufvertrag) nach.
(5) Vereitelung. Das Garantieziel gilt als erreicht, wenn eine Reservierung aus Gründen scheitert oder unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn das Objekt zurückgezogen, die Einheit anderweitig vergeben oder der Kaufpreis nach Kampagnenstart erhöht wird. Nimmt der Kunde das Objekt vom Markt oder wird die Kampagne auf seinen Wunsch pausiert, ruht die erfolgsabhängige Zusage für die Dauer der Unterbrechung; dauert die Unterbrechung länger als 4 Wochen, entfällt sie.
(6) Auskunftspflicht. Der Kunde erteilt Kindsberg auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen Auskunft über Reservierungen und Beurkundungen, die auf übergebene Leads zurückgehen, und legt auf Verlangen geeignete Nachweise vor.
7. Haftung
(1) Kindsberg haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kindsberg nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Da Kindsberg keinen bestimmten Werbeerfolg oder eine bestimmte Anzahl von Leads schuldet (vgl. Ziffer 3), begründet das Ausbleiben eines bestimmten Kampagnenergebnisses keine Haftung, sofern die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbarte erfolgsabhängige Zusagen nach Ziffer 6a bleiben unberührt.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Kindsberg behält alle Urheberrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken (Texte, Grafiken, Videos, Kampagnenstrukturen, Strategiepapiere etc.), soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werken für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der erstellten Werke über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von Kindsberg in Textform.
9. Datenschutz
(1) Kindsberg verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Kindsberg die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO erforderlich wird, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Kindsberg GmbH in Karlsruhe. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur örtlichen und internationalen Zuständigkeit.